Mitglied werden
Die Mitgliedschaft der Wohnbaugenossenschaft kann grundsätzlich von jeder natürlichen oder juristischen Person sowie von jeder Körperschaft des öffentlichen Rechts erworben werden, die mindestens einen Genossenschaftsanteil zu Fr. 1’000.- übernimmt.
Das der Genossenschaft zur Verfügung gestellt Kapital wird jährlich verzinst und bei Austritt aus der Wohnbaugenossenschaft zurückbezahlt.
Siehe auch Statuten: